„Kölner Thesen“ eines grübelnden „Gutmenschen“

1.) Die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht sind in erster Linie als umfassendes staatliches Versagen zu betrachten. Weder wurde die sich über Stunden aufschaukelnde Lage im und am Hauptbahnhof richtig eingeschätzt, noch waren die Einsatzkräfte in der Lage, die anwesenden Menschen vor Raubtaten und sexuellen Übergriffen zu schützen und Straftäter dingfest zu machen.

2.) Die Informationspolitik der Kölner Polizei war eine Katastrophe, auch die meisten Medien haben sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert und den „Lügenpresse“-Schreiern reichlich Munition gegeben, indem sie Erkenntnisse über Herkunft und Status der Verdächtigen verschwiegen bzw. verschleierten.

3.) Mit dem reflexartigen Ruf nach „schärferen Gesetzen“ und „schnelleren Abschiebungen“ werden die Opfer verhöhnt und der rassistische Bodensatz unserer Gesellschaft gefüttert. Asyl- und Strafrecht sowie die Genfer Flüchtlingskonvention bieten ausreichende Handhaben, um gegen kriminelle Migranten vorzugehen. Das Völkerrecht verbietet aber Rückführungen in Kriegsgebiete sowie Abschiebungen in Länder, in denen den Betroffenen Tod oder Folter drohen. Zudem ist es in vielen Fällen kaum möglich, gültige Reisedokumente für eine Abschiebung zu beschaffen. In diesen Fällen bleibt nur die Verbüßung der Strafen in deutschen Haftanstalten – natürlich mit der Option einer Abschiebung für den Fall , dass die Möglichkeiten und Voraussetzungen dafür vorliegen..

4.) Der häufig geäußerte Hinweis, dass sexuelle Übergriffe auch in der christlich geprägten deutschen Mehrheitsgesellschaft an der Tagesordnung sind, ist richtig, hilft aber nur bedingt weiter. Es ist unbestreitbar, dass (auch) viele Flüchtlinge von soziokulturellen Vorstellungen geprägt sind, die mit in Deutschland verankerten zivilisatorischen Grundwerten nicht vereinbar sind. Dabei geht es nicht um irgendeine „Leitkultur“, sondern schlicht um Normen, die beispielsweise im Grundgesetz , im Straf- und im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind.

5.) Die Akzeptanz der Grundwerte, zu denen auch die Gleichberechtigung von Frauen gehört, muss ohne jeglichen Toleranzspielraum durchgesetzt werden. Das beginnt nicht bei bandenmäßigen Raubtaten und sexuellen Übergriffen, sondern bei der Durchsetzung des säkularen Rechts gegen religiöse Gebote, die eindeutig im Widerspruch zu diesen Normen stehen. Es gibt z.B. keinen Grund muslimischen Eltern einzuräumen, ihre Töchter vom Sport- und Biologieunterricht fern zu halten. Menschen, die den hiesigen Zivilisationskodex anhaltend verweigern, sollten im Rahmen der geltenden Gesetze sanktioniert werden. Das beinhaltet im Falle von Nichtdeutschen auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, stößt aber in einigen linken Kreisen auf Unverständnis.

6.) Das Asylrecht und die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention haben nichts, aber auch gar nichts mit den Vorfällen in Köln zu tun. Beides muss ohne Wenn und Aber gegen den rassistischen Bodensatz und seine Apologeten in den großen Parteien verteidigt werden. Zu besagtem Staatsversagen gehört aber auch, dass es an Integrationsangeboten – vom Sprachkurs bis zur Gesellschaftskunde, von Bildungsangeboten bis zu Arbeitsmöglichkeiten – mangelt. Das rechtfertigt oder relativiert in keiner Weise die Kölner Vorfälle oder andere katastrophale Begleiterscheinungen der Migration in Deutschland. Aber wer – wie die Bundesregierung – die Grenzen öffnet und binnen Jahresfrist über eine Million Flüchtlinge ins Land lässt, muss auch dafür sorgen, dass diese Menschen eine Chance auf ein menschenwürdiges Leben und angemessene Teilhabe in unserer Gesellschaft haben. Und davon sind wir meilenweit entfernt.

7.) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass eine unregulierte Migration in der Größenordnung von 2015 auf Dauer nicht zu vertreten ist. Dabei geht es nicht um „Überfremdung“ und auch nicht um den Islam (obwohl dessen dringend notwendige Säkularisierung eine zentrale und schwierige Aufgabe ist). Sondern um verfügbare und mobilisierbare Ressourcen für die Eingliederung (und nicht notdürftige Unterbringung) der Flüchtlinge. Diese sind objektiv begrenzt. Es droht ein mörderischer Verteilungskampf zwischen den ärmeren Teilen der bereits in Deutschland Ansässigen und den Zuzüglern, u.a. um Jobs, Wohnungen und Bildungszugänge. Es muss dringend darüber geredet werden, wie eine Begrenzung der Flüchtlingsmigration nach Deutschland unter strikter Beachtung des Asylrechts, der Genfer Flüchtlingskonvention und allgemeiner humanitärer Prinzipien aussehen könnte. Abstrakte „Obergrenzen“ und „Kontingente“ sind da wenig realitätstauglich und fungieren eher als politische Kampfbegriffe. Die einseitige Schließung der Grenzen würde nur eine Kettenreaktion auslösen, die dann in den Ausgangsländern Italien und Griechenland endet. Eine Lösung ist nur auf europäischer bzw. EU-Ebene unter Einbeziehung der Anrainerstaaten der Hauptmigrationsgebiete denkbar

8.) Wie bereits gesagt: Mit Köln hat das alles wenig bis nichts zu tun. Aber ein Anlass, die aufgeworfenen Fragen ernsthaft zu diskutieren, ist Köln allemal.

Im Dezember erschien in der edition berolina mein Buch „Faktencheck Flüchtlinge – Was kommt auf Deutschland noch zu“

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